Mitgliedschaft beim TV Mainz-Zahlbach 1862 e.V.
…und wie du sie bekommst!

Mit über ca. 700 Mitgliedern im Alter von 2 bis 82 Jahren ist der TV Mainz-Zahlbach einer der vielfältigsten Vereine in Mainz und Umgebung. Wenn auch Du etwas für Deine Gesundheit und Fitness tun willst und zudem Teil dieser Gemeinschaft sein möchtest, dann…

werde Mitglied im TVZ!

Informationen zu Mitgliedschaftsbeiträgen, Aufnahmegebühren und weiterführende Erläuterungen findest im Nachfolgenden:

Mitgliedsbeiträge

► gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2023 (gültig ab 01.07.2023)

KategorieMonatHalbjahr
Kinder und Jugendliche¹EUR 10,50EUR 63,00
Schüler und Studenten²EUR 10,50EUR 63,00
ErwachseneEUR 14,00EUR 84,00
InaktiveEUR 4,00EUR 24,00
Erwachsene, die ausschließlich am Eltern-Kind-Turnen teilnehmenEUR 4,00EUR 24,00
Familienermäßigung³EUR 28,00EUR 168,00
FörderndeEUR 14,00EUR 84,00
  1. Der Beitrag gilt bis zum Ende des Halbjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
  2. Nur auf gesonderten Antrag für volljährige Schülerinnen und Schüler sowie nicht verheiratete Studentinnen und Studenten.
  3. Für Familien (Eltern und ihre minderjährigen Kinder) wird eine Ermäßigung gewährt, wenn die Summe der Einzelbeträge den Betrag von EUR 28,00 pro Monat übersteigt. Jugendliche zahlen ab dem 18. Geburtstag stets einen eigenen Beitrag.

Aufnahmegebühr

Von jedem Mitglied wird bei der Aufnahme eine einmalige Gebühr von 15 EUR erhoben. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Familienangehöriger (Eltern/minderjährige Kinder) wird diese auf 25 EUR insgesamt ermäßigt.


Weiterführende Erläuterungen

  • Auszug aus der Vereinssatzung

    § 5 Ziff.2: Die Mitgliedschaft ist in Schrift- oder Textform zu beantragen, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

    § 11 Ziff.3: Der freiwillige Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres erklärt werden und ist dem Vorstand bis spätestens am 31. Mai bzw. 30. November des Jahres (Eingang) in Schrift- oder Textform anzuzeigen. Mitglieder, die aus Mainz wegziehen, können die Mitgliedschaft zum Ende des Umzugsmonats durch eine Erklärung in Schrift- oder Textform beenden. Diese muss spätestens in dem auf den Umzug folgenden Monat dem Vorstand vorliegen.

    Hinweis: Die vollständige Satzung finden Sie im Download-Bereich unserer Homepage.
     
  • Bitte unbedingt beachten: Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag stets von beiden Elternteilen zu unterschreiben, ausgenommen ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
     
  • Volljährige Schüler/innen und nicht verheiratete Studentinnen/Studenten (Bei Verheirateten kann auf Antrag eine Einzelfallprüfung erfolgen) ohne eigenes Einkommen zahlen bis zum 27. Geburtstag bei Vorlage der Schul- bzw. Studienbescheinigung den für Jugendliche geltenden Beitrag.

    Bescheinigungen für das Folgejahr müssen spätestens zum 1. Dezember des Jahres vorgelegt werden. Falls die Voraussetzungen für eine Ermäßigung erst im Laufe des Kalenderjahres eintreten, muss der Antrag spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Ermäßigungsgrundes gestellt werden. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden!
     
  • Die Mitgliedsbeiträge sind satzungsgemäß halbjährlich voraus zu entrichten. Bei Eintritt in den Verein wird der Beitrag anteilig ab Aufnahmemonat berechnet.

    Der Einzug der Mitgliedsbeiträge für das jeweilige Halbjahr erfolgt im Lastschriftverfahren am 30. Januar und am 30. Juli des Jahres. Daueraufträge sind ebenfalls bis zu diesen Terminen auszuführen. Rückständige Beiträge werden kostenpflichtig angemahnt, wobei für die 1. Erinnerung 5 EUR und für die 2. Erinnerung zusätzlich 10 EUR berechnet werden. Mitglieder, die trotz wiederholter Mahnung ihre Beiträge nicht pünktlich entrichten, können von der Mitgliederliste gestrichen werden.

    Der Vorstand kann aufgrund eines schriftlichen und begründeten Antrags in Einzelfällen Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen, wenn dies insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten angezeigt erscheint.

  • Aufnahmeanträge werden bei freien Plätzen ausschließlich von den Übungsleitern ausgegeben.
    Bitte übergeben Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag an den/die zuständige/n Übungsleiter/in und kreuzen Sie nur eine Sportgruppe an, da die Teilnahme am weiteren Angebot nur möglich ist, wenn die gewünschte Gruppe über freie Plätze verfügt.